SORA 2.5 · GRC

GRC und Bodenrisikominderungen: Ausgearbeitetes SORA 2.5-Beispiel für Drohnenbetreiber

Im Rahmen der europäischen UAS-Verordnung ist es für deutsche Drohnenbetreiber wichtig, Bodenrisikominderungen (Ground Risk Mitigations, GRC) korrekt zu dokumentieren und umzusetzen. Die Specific Operations Risk Assessment (SORA) Version 2.5 bietet eine strukturierte Methodik zur Identifikation und Minderung von Risiken bei UAS-Einsätzen. Dieses Beispiel veranschaulicht eine Inspektionsflugoperation auf einem Industrieareal, mit Fokus auf die Ermittlung der intrinsic GRC, die Nachweisführung der Minderungsmaßnahmen sowie die Ableitung der finalen GRC.

Beispieloperation und Intrinsic GRC (iGRC)

Auf Basis der Einsatzdaten wählt der UAS-Betreiber das passende intrinsic GRC-Szenario aus den Tabellen der SORA 2.5 aus. Dabei ist zwingend die Dokumentation der Tabellenreferenz, der genutzten Version sowie der zugrundeliegenden Annahmen erforderlich. Ebenso sind die Quellen der eingesetzten Umwelt- sowie Bevölkerungsdaten mit Stichtagen zu benennen, was die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Risikobewertung deutlich verbessert.

Beachten Sie, dass SORA 2.5 ein fortlaufend aktualisiertes Regelwerk ist. Verwenden Sie immer die aktuellste Version der offiziellen SORA-Tabellen. Die Übernahme veralteter Werte oder Annahmen ohne Prüfung kann zu fehlerhaften Risikoabschätzungen führen.

  • Maximum Characteristic Dimension (MCD): Größte Ausdehnung des UAS, relevant für Einschätzung des Schadenspotenzials bei einem Absturz.
  • Maximale Geschwindigkeit: Beeinflusst die Aufprallenergie und die erforderlichen Abstandspuffer.
  • Fluggeografie: Umfasst Standort, räumliche Einschränkungen und ausgewiesene Verbotszonen.
  • Contingency Volume: Volumen des Luftraums, in dem sich die Drohne bei Störfällen oder Notfällen bewegen kann.
  • Ground Risk Buffer: Sicherheitszone um die Drohne auf dem Boden zur Minimierung von Gefährdungen Dritter.
  • Anwesenheit unbeteiligter Personen: Identifikation potenzieller Gefahrenbereiche durch Personenansammlungen.

Nachweis der Bodenrisikominderungen

Eine Bodenrisikominderung ist z. B. eine Absperrung, die durch einen verantwortlichen Mitarbeiter kontrolliert wird, mit klarer Dokumentation von Zugangsregeln und Nachweisführung. Fehlen solche Elemente oder eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten, ist die Gewährleistung der geforderten Integrität und Sicherheit nicht gegeben.

Die Robustheit der Minderungsmaßnahmen muss sichergestellt sein. Das heißt, sie sollten unter wechselnden Betriebsbedingungen zuverlässig wirken und von allen betroffenen Personen verstanden und eingehalten werden: ein Schlüsselkriterium für die Akzeptanz durch die Luftfahrtaufsicht.

  • Konkrete Minderungsmaßnahmen und deren angestrebte Reduktion der GRC
  • Detaillierte Verfahrensanweisungen mit benannten Verantwortlichen und klar definierten Entscheidungskriterien
  • Bewertung der Robustheit: Wie widerstandsfähig sind die Maßnahmen gegenüber Störungen oder Betreiberfehlern?
  • Belege: Verweise auf relevante Dokumente wie Betriebsanweisungen, Auditberichte, Schulungsnachweise, inklusive Versionsnummern und Gültigkeitszeitraum

Ableitung und Kontrolle der finalen GRC

Die finale GRC ist das Resultat der Anwendung aller validierten Minderungsmaßnahmen auf die intrinsische GRC. Diese Berechnung muss klar nachvollziehbar sein und darf nicht im Widerspruch zum genehmigten Concept of Operations (ConOps) stehen. Für deutsche Betreiber empfiehlt es sich, alle Berechnungen und Nachweise in einem Qualitätsmanagementsystem oder einer Plattform wie DroneManual zu hinterlegen und für Behördeninspektionen bereitzustellen.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards ist eine regelmäßige Überprüfung (Emergency Response Plan, ERP) der Maßnahmen unter Berücksichtigung neuer operativer Gegebenheiten oder geänderter Rechtsvorgaben essentiell.

  • Reduzierungen dürfen nur angewendet werden, wenn sowohl Integrität als auch Sicherheit auf dem geforderten Niveau dokumentiert sind.
  • Verwendungsnachweise der Methoden und Werte sind transparent im Betriebsdokument festzuhalten.
  • Konsistenzprüfung aller Minderungen in den Dokumenten ConOps, Operations Manual, Flugplanung und Nachweisdokumentation ist notwendig.
  • Regelmäßige Überprüfung der GRC und Minderungen im Rahmen eines Emergency Response Plans (ERP) zur Anpassung an geänderte Bedingungen

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Absperrung automatisch eine gültige Bodenrisikominderung?

Nein. Die Wirksamkeit und Anwendbarkeit einer Absperrung müssen auf Basis der konkreten Einsatzsituation und den Anforderungen der SORA 2.5 bewertet werden. Fehlt eine ausreichende Integrität oder dokumentierte Sicherheit, genügt die Maßnahme nicht.

Kann ich die GRC-Werte aus diesem Beispiel für meinen Betrieb übernehmen?

Nein. Dieses Beispiel zeigt lediglich die Struktur einer ordnungsgemäßen Dokumentation. Für Ihren Betrieb müssen Sie basierend auf den aktuellen Einsatzdaten und den SORA-Tabellen eine individuelle GRC-Berechnung durchführen.

Wie oft muss ich GRC und Minderungen überprüfen?

GRC und zugehörige Minderungen sollten regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Änderungen im Betriebsumfeld, an der Drohne oder der Rechtslage. Dies ist Teil eines umfassenden Emergency Response Plans (ERP).

Was ist der Unterschied zwischen intrinsic GRC und finaler GRC?

Die intrinsic GRC beschreibt das Grundrisiko der Einsatzsituation ohne Minderungen. Die finale GRC ist das verbleibende Risiko nach Anwendung aller gültigen und nachgewiesenen Minderungen.

Wo muss ich die Dokumentation der GRC-Minderungen in Deutschland einreichen?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die für UAS-Betriebe zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland. Betreiber sollten ihre Unterlagen im Rahmen der Beantragung einer Betriebsbewilligung (Specific Category) entsprechend den Anforderungen der SORA und nationalen Vorgaben vorlegen. Beachten Sie, dass spezifische Dokumentationsanforderungen mit dem LBA abgestimmt werden sollten.