Standard-Szenarien

Wann ist ein Betriebshandbuch für STS-01 und STS-02 Operationen erforderlich?

Als Drohnenbetreiber innerhalb der Europäischen Union ist es entscheidend zu verstehen, wann ein Betriebshandbuch erforderlich ist, insbesondere bei der Durchführung spezifischer Standard-Szenarien (STS) wie STS-01 und STS-02. Diese Szenarien bieten standardisierte Bedingungen für bestimmte Operationen innerhalb der Spezifischen Kategorie. Die Notwendigkeit eines Betriebshandbuchs hängt jedoch von den jeweiligen Umständen und nationalen Vorschriften ab. Dieser Artikel unterstützt UAS-Betreiber dabei, die richtige Dokumentation zu identifizieren und gemäß den Anforderungen der EASA und des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) zu verwalten.

Was sind STS-01 und STS-02?

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat innerhalb der Spezifischen Kategorie verschiedene Standard-Szenarien (Standard Scenarios, STS) entwickelt, um Drohnenoperationen unter festgelegten Bedingungen zu erleichtern. STS-01 und STS-02 beziehen sich auf spezielle Betriebsarten mit bestimmten UAV-Klassen in definierten Betriebsumgebungen.

STS-01 gilt für Drohnenflüge innerhalb der Sichtweite des Piloten (VLOS) über einer kontrollierten Bodenfläche in bevölkerungsreichen Gebieten, die ausschließlich mit C5-zertifizierten Drohnen durchgeführt werden. Dieses Szenario inkludiert betriebliche und technische Anforderungen zur Minimierung von Risiken.

STS-02 hingegen erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) mit dem Einsatz von Luftraumbeobachtern über einer kontrollierten Bodenfläche in wenig besiedelten Gebieten, ausschließlich mit C6-zertifizierten Drohnen. Aufgrund des höheren Risikos bei BVLOS-Flügen gelten hier zusätzliche Anforderungen, beispielsweise strikte Protokolle für Beobachter und Kommunikation.

Beide Szenarien können durch eine Betriebsanmeldung (Declaration of Operation) realisiert werden, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, was eine separate Betriebsgenehmigung (Operational Authorisation, OA) entbehrlich macht.

  • STS-01: VLOS-Flug über kontrollierter Bodenfläche in bevölkerter Umgebung mit C5-Drohne
  • STS-02: BVLOS-Flug mit Luftraumbeobachtern über kontrollierter Bodenfläche in wenig bevölkerter Umgebung mit C6-Drohne

Die Rolle des Betriebshandbuchs bei STS-01 und STS-02

Obwohl eine Betriebsanmeldung formal ausreicht, um STS-01 und STS-02 durchzuführen, fordert die EASA, dass UAS-Betreiber über eine angemessene operative Dokumentation verfügen. Dies umfasst detaillierte Beschreibungen der betrieblichen Abläufe, Fortbildungsprogramme, Kommunikationsprotokolle und Notfallpläne.

Ein Betriebshandbuch (Operations Manual oder Emergency Response Procedures, ERP) stellt sicher, dass Anforderungen an Sicherheit und Effizienz innerhalb der Operation konsistent eingehalten werden. Für STS-01 und STS-02 enthält das Handbuch typischerweise unter anderem:

- Zuständigkeiten und Aufgaben der Betriebscrew

- Konkrete Abläufe für Flugvorbereitung und Kontrollmaßnahmen vor sowie während des Flugbetriebs

- Verwaltung der kontrollierten Bodenfläche sowie Kommunikationsabläufe mit Beobachtern (speziell für STS-02)

  • Verantwortlichkeiten und Crew-Management
  • Verfahrensbeschreibungen und vorbereitende Checks
  • Kommunikations- und Notfallszenario-Protokolle
  • Wartungs- und Schulungsplanung
  • Dokumentation und Registrierung von Operationen

Wann ist keine STS-Anmeldung ausreichend und ist eine PDRA oder SORA erforderlich?

Entspricht eine Drohnenoperation, das genutzte UAS oder das Einsatzumfeld nicht vollständig den Vorgaben von STS-01 oder STS-02, so ist eine Nutzung des Standard-Szenarios nicht zulässig. Stattdessen muss eine spezifische Risikobewertung erfolgen, beispielsweise mittels einer Pre-Defined Risk Assessment (PDRA) oder der detaillierteren Specific Operations Risk Assessment (SORA).

Im Rahmen von PDRA oder SORA ist immer die Erstellung eines umfassenden Betriebshandbuchs verpflichtend, das auf das jeweilige Risiko und die spezifischen operationellen Merkmale abgestimmt ist. Dies schließt die Ausarbeitung eines Concept of Operations (ConOps) mit ein. Zudem muss je nach Risikoprofil eine Genehmigung oder ein Registrierungzertifikat (ARC) beim LBA beantragt werden.

Darüber hinaus können nationale Vorschriften in Deutschland weitere Anforderungen an Handbuchinhalte, Kommunikationsmaßnahmen und Dokumentationspflichten stellen, die vom Betreiber zu prüfen sind.

  • STS-Bedingungen vollständig einzuhalten ist Voraussetzung für die Betriebsanmeldung
  • PDRA oder SORA sind zwingend bei Abweichungen von Drohne, Umgebung oder Betriebsweise
  • Betriebshandbuch ist immer bei SORA- oder PDRA-Operationen vorgeschrieben

Praktische Tipps für die Erstellung eines Betriebshandbuchs für STS-01 und STS-02

Zur Entwicklung oder Optimierung eines Betriebshandbuchs für STS-Operationen empfiehlt sich die Nutzung von verfügbaren Leitfäden und Checklisten, wie sie auch auf DroneManual bereitgestellt werden. Diese Hilfsmittel unterstützen beim strukturierten Aufbau und der Vollständigkeit der Betriebsdokumentation.

Es ist wesentlich, regelmäßig die aktuellen Informationen zu bundesweiten Vorgaben des LBA sowie der EASA Easy Access Rules zu prüfen, um Anpassungen zeitnah umzusetzen. Dabei sollten insbesondere folgende Inhalte beachtet werden:

- Eine transparente Darstellung des genutzten STS und der entsprechenden Einsatzbedingungen

- Ausführliche Verfahren zum Risiko- und Vorfallmanagement

- Nachweis von Ausbildungspflichten und Kompetenznachweisen von Crew und Luftraumbeobachtern

  • Verwenden Sie Standardvorlagen und Checklisten
  • Behalten Sie regulatorische Änderungen im Blick
  • Dokumentieren Sie alle Verfahren und Verantwortlichkeiten klar und nachvollziehbar
  • Führen Sie Schulungs- und Vorfallmanagement sorgfältig auf

Verpflichtungen des LBA für deutsche Drohnenbetreiber

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige nationale Behörde für Drohnenoperationen in der Spezifischen Kategorie in Deutschland. Es überwacht die Einhaltung nationaler Ergänzungen zu den europäischen Regelungen und prüft die korrekte Anwendung der Betriebsanmeldungen.

Obwohl die Durchführung von STS-01 und STS-02 Operationen über eine einfache Betriebsanmeldung möglich ist, fordert das LBA die Vollständigkeit und Aktualität der betriebsrelevanten Dokumentation. Das Betriebshandbuch ist dabei das zentrale Dokument zur Einhaltung aller Verfahren und Nachweise.

Nichtbeachtung der Vorgaben kann zu behördlichen Maßnahmen und Einschränkungen im Betrieb führen. Daher wird Betreibern empfohlen, ihr Betriebshandbuch laufend zu pflegen und für behördliche Prüfungen bereitzuhalten.

  • Das LBA überwacht die Einhaltung der STS-Bedingungen kontinuierlich
  • Eine Betriebsanmeldung ersetzt nicht die notwendige, umfassende Dokumentation
  • Das Betriebshandbuch ist unerlässlich für den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Betriebshandbuch für STS-01 und STS-02 Operationen verpflichtend?

Eine Betriebsanmeldung reicht für STS-01 und STS-02 aus, wenn alle spezifischen Anforderungen erfüllt sind. Dennoch muss der Betreiber alle betrieblichen Verfahren schriftlich dokumentieren. Das Betriebshandbuch dient als Nachweis für die Einhaltung und garantiert eine konsistente Durchführung der Operation.

Was muss in einem Betriebshandbuch für STS-Operationen enthalten sein?

Das Handbuch muss Verantwortlichkeiten des Personals, Vorbereitung, Kommunikation, technische Überprüfungen, Schulungen, Aufzeichnungen der Flugdaten, Notfallabläufe und Wartung klar und detailliert beschreiben. Dadurch unterstützt es den Betreiber bei der sicheren und regelkonformen Durchführung der Flüge.

Kann ich eine STS-Anmeldung verwenden, wenn meine Drohne nicht der C5- oder C6-Zertifizierung entspricht?

Nein, STS-01 und STS-02 sind spezifisch an den Einsatz von C5- beziehungsweise C6-zertifizierten Drohnen gebunden. Weicht die Drohne davon ab, entspricht der Betrieb nicht den STS-Anforderungen, und es ist ein PDRA- oder SORA-Verfahren erforderlich.

Welche nationalen Zusatzerfordernisse stellt das LBA an STS-Handbücher?

Das LBA verlangt insbesondere eine klare Festlegung der Kommunikation, die Überwachung der kontrollierten Bodenfläche sowie den Einsatz von Luftraumbeobachtern. Ferner muss ein angemessenes Notfallreaktionsverfahren (Emergency Response Plan, ERP) vorliegen und gepflegt werden.

Wie unterstützt DroneManual bei der Erstellung meines Betriebshandbuchs?

DroneManual stellt strukturierte Muster und Checklisten zur Verfügung, die UAS-Betreiber für den Aufbau ihres Handbuchs nutzen können. Diese Materialien orientieren sich an den aktuellen europäischen und nationalen Vorgaben und erleichtern die Erstellung sowie Pflege der erforderlichen Dokumentation.