Standard-Szenarien für Drohnenoperationen
STS-02 für Drohnenbetreiber: Was ist es und wie wird es genutzt
In der europäischen Regulierung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) stellt die Verwendung von Standard-Szenarien (STS) eine wichtige Entwicklung dar. STS-02 ist eines dieser Szenarien und ermöglicht Drohnenbetreibern, bestimmte Operationen durchzuführen, ohne umfangreiche Genehmigungen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Was ist STS-02?
STS-02 ist ein Standard-Szenario, das für BVLOS-Operationen (Beyond Visual Line of Sight) mit unbemannten Luftfahrzeugen entwickelt wurde. Es ermöglicht Betreibern, Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten unter spezifischen Bedingungen durchzuführen.
Die Hauptmerkmale von STS-02 sind:
- UAS-Klasse: Die Drohne muss ein CE-Klasse C6-Label tragen, was bedeutet, dass sie eine maximale Größe von 3 Metern und ein maximales Gewicht von 25 kg aufweist.
- Betriebsgebiet: Der Flug muss über einer kontrollierten Bodenfläche in einem wenig bevölkerten Gebiet stattfinden.
- Entfernung: Die maximale Entfernung der Drohne zum Piloten beträgt 2 km mit Luftraumbeobachtern; ohne Beobachter sind es 1 km.
Warum ist STS-02 wichtig für Drohnenbetreiber?
STS-02 macht komplexe BVLOS-Operationen für professionelle und aufstrebende Drohnenbetreiber zugänglich, ohne dass umfangreiche Risikobewertungen (wie eine komplette SORA) erforderlich sind. Dies beschleunigt den Betriebsprozess und reduziert den administrativen Aufwand.
Das Szenario bietet einen akzeptablen Sicherheitsrahmen, wodurch das Risiko von Kollisionen mit bemannten Luftfahrzeugen und anderen Gefahren ausreichend kontrolliert wird. Dadurch können Drohnenbetreiber den Behörden Gewährleistungen bieten und dennoch effizient arbeiten.
Anforderungen für die Anwendung von STS-02
Um STS-02 erfolgreich anzuwenden, muss die Drohne bestimmten technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechen. Die Drohne muss ein C6-Klasse CE-Label haben und damit den spezifischen technischen Kriterien für Detektion und Identifikation entsprechen.
Zusätzlich muss der Betreiber die Gestaltung des Betriebsgebiets berücksichtigen: Es muss ein sicherer, kontrollierter Bodenplatz in einem Gebiet mit relativ wenigen Menschen sein. Weiterhin gelten maximale Entfernungs- und Höhenbeschränkungen, um Risiken zu minimieren.
Bei der Durchführung von STS-02-Operationen ist es in Deutschland erforderlich, das LBA zu informieren und die betrieblichen Dokumente wie das Konzept der Operationen (ConOps) gut zu strukturieren, beispielsweise mit Hilfe von DroneManual.
Außerdem muss das betriebliche Handbuch die STS-02-Verfahren explizit enthalten, damit die Notfallreaktionsplanung (ERP) und die Bodenrisikoklasse (GRC) gewährleistet bleiben.
- Drohne mit C6-Klasse CE-Label
- Betriebsgebiet: kontrollierte Bodenfläche in wenig bevölkertem Gebiet
- Maximale Entfernungs- und Höhenbeschränkungen beachten
- LBA informieren und ConOps erstellen
- Betriebliches Handbuch mit STS-02-Verfahren
Praktische Tipps und häufige Fehler
Ein häufiger Fehler ist das Überschreiten der maximalen Entfernung zwischen der Drohne und dem Remote-Pilot-Beobachter (RPO), was zu unsicheren Situationen und Verstößen führen kann.
Außerdem werden Drohnen eingesetzt, die nicht der C6-Klassifikation entsprechen, oft weil diese Klassifikation nicht richtig verifiziert wurde. Es ist entscheidend, immer zu prüfen, ob die Drohne das richtige CE-Label und die richtige Klasse hat.
Schließlich unterschätzen einige Betreiber die Notwendigkeit eines fundierten ConOps, in dem beispielsweise die Kommunikation mit möglichen Luftraumbeobachtern beschrieben wird. Ohne dies ist die Einhaltung von STS-02 schwer nachzuweisen.
- Maximale Entfernung zum RPO nicht überschreiten
- Drohne auf C6-Klassifikation prüfen
- Fundiertes ConOps erstellen
Checkliste für eine sichere und regelkonforme STS-02-Operation
Folgende Punkte sollten Sie überprüfen, um eine sichere und regelkonforme STS-02-Operation zu gewährleisten:
- Prüfen Sie, ob die Drohne ein C6-CE-Label hat.
- Verifizieren Sie das Betriebsgebiet: kontrollierte Bodenfläche in wenig bevölkertem Gebiet.
- Prüfen Sie die maximale Entfernung zum Remote-Pilot-Beobachter (max. 1 km ohne, 2 km mit Beobachtern) und maximal 120 Meter Flughöhe.
- Erstellen Sie ein detailliertes Konzept der Operationen (ConOps) und einen Notfallreaktionsplan (ERP).
- Melden Sie die Operation beim LBA, sofern dies gemäß nationalen Verfahren erforderlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Anforderungen für die Durchführung einer STS-02-Operation?
Um eine STS-02-Operation durchzuführen, muss Ihre Drohne den C6-Klassenspezifikationen entsprechen, und der Flug muss über einer kontrollierten Bodenfläche in einem wenig bevölkerten Gebiet stattfinden. Zudem müssen die maximalen Entfernungen zum Remote-Pilot-Beobachter (1 km ohne, 2 km mit Beobachtern) und die Flughöhe (maximal 120 Meter) eingehalten werden, und das Risiko von Begegnungen mit bemannten Luftfahrzeugen muss gering sein.
Ist eine vollständige SORA-Risikobewertung für STS-02 erforderlich?
Nein, ein STS ist ein Standard-Szenario, das die Notwendigkeit einer vollständigen SORA unter bestimmten Bedingungen ersetzt. Dadurch können Drohnenbetreiber schneller mit BVLOS-Operationen beginnen, ohne umfangreiche individuelle Risikobewertungen.
Sind STS-02-Operationen im kontrollierten Luftraum erlaubt?
Ja, STS-02 erlaubt Operationen sowohl im kontrollierten als auch im unkontrollierten Luftraum, sofern das Risiko gering bleibt und die Bedingungen strikt eingehalten werden.
Welche Dokumente müssen Drohnenbetreiber bei STS-02 führen?
Betreiber sollten ein Konzept der Operationen (ConOps), ein betriebliches Handbuch einschließlich STS-02-Verfahren und einen Notfallreaktionsplan (ERP) dokumentieren und aktuell halten. Dies unterstützt die Einhaltung der EASA- und LBA-Anforderungen.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Drohne die C6-Klasse hat?
Es ist entscheidend, das CE-Label auf der Drohne und die zugehörigen technischen Dokumente zu prüfen. Der Hersteller oder Lieferant sollte hierüber klar informieren. Ohne C6-Klasse ist das Fliegen unter STS-02 nicht erlaubt.
