STS bei Drohnen
Wann ist ein Standard-Szenario (STS) für Drohnenoperationen in Deutschland anwendbar?
Als Drohnenbetreiber in Deutschland ist es entscheidend zu verstehen, wann die Anwendung eines Standard-Szenarios (STS) in der Spezifischen Kategorie sinnvoll ist. Ein STS ermöglicht eine standardisierte Herangehensweise für bestimmte Drohnenoperationen, was den Genehmigungsprozess beschleunigen und die betrieblichen Vorgaben klarer machen kann.
Was ist ein Standard-Szenario (STS)?
Ein Standard-Szenario (STS) bezeichnet eine vorab definierte Drohnenoperation mit klar festgelegten Anforderungen und Einsatzbedingungen gemäß der EU-Verordnung 2019/947 und den entsprechenden EASA-Richtlinien. Das STS ist Bestandteil der Spezifischen Kategorie und erleichtert Drohnenbetreibern durch Standardisierung der Betriebsparameter die Beantragung einer betrieblichen Genehmigung.
Das Ziel eines STS ist es, den komplexen Risikobewertungsprozess etwa mittels SORA zu umgehen, sofern alle Bedingungen eingehalten werden. Dies vereinfacht und beschleunigt das Genehmigungsverfahren für UAS-Betreiber signifikant.
- Standardisierte betriebliche Verfahren und Voraussetzungen
- Vereinfachte und beschleunigte Genehmigungspfade
- Klare Anforderungen an Drohne und Betrieb
Wann ist ein STS anwendbar?
Seit dem 1. Januar 2024 stellt Deutschland zwei STS bereit, die Drohnenoperationen in der Spezifischen Kategorie vereinheitlichen:
- **STS-01**: VLOS-Operationen (Visual Line Of Sight) über kontrolliertem Boden in einem bevölkerten Gebiet, mit einer Drohne der Klasse C5.
- **STS-02**: BVLOS-Operationen (Beyond Visual Line Of Sight) unter Einsatz von Luftraumbeobachtern über kontrolliertem Gelände in wenig bevölkerten Gegenden, mit einer Drohne der Klasse C6.
Fällt Ihre geplante Operation in eines dieser Szenarien und verfügt Ihre Drohne über die passende C-Klassifizierung, ist die Wahl eines STS angebracht. Sie reichen dann eine Konformitätserklärung zum jeweiligen STS beim LBA zwecks Betriebsgenehmigung ein.
- Betrieb dem zutreffenden STS anpassen (STS-01 oder STS-02)
- Drohne mit erforderlicher C-Klassifizierung verwenden (C5/C6)
- Konformitätserklärung beim LBA einreichen, um Betrieb zu starten
Vorteile der Verwendung eines STS
Die Nutzung eines STS bringt für Drohnenbetreiber mehrere Vorteile gegenüber einem individuellen Risikobewertungsverfahren wie SORA oder PDRA mit sich:
- **Vereinfachtes Genehmigungsverfahren**: Ein anerkanntes STS erspart die Einreichung einer separaten Risikobewertung, was den Genehmigungsprozess beschleunigt.
- **Klare und festgelegte betriebliche Anforderungen**: Reduziert Unsicherheiten für Betreiber und Behörden.
- **Erhöhte Betriebssicherheit**: Standardisierte Anforderungen ermöglichen gezielte Risikominderungen.
- **Mehr Transparenz gegenüber der Behörde LBA**: Klärt welche Operationen unter das STS fallen und erleichtert Aufsicht und Kommunikation.
- Schnellere und einfachere Genehmigung erhalten
- Beständige betriebliche Sicherheitsstandards gewährleisten
- Administrative Aufwände und Risikoanalysen reduzieren
- Gute Abstimmung mit nationalen Anforderungen des LBA
Praktische Hinweise für Drohnenbetreiber
Vor der Entscheidung für ein STS sollten Sie die Klassifizierung Ihrer Drohne gemäß der EU-C-Klassen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass Ihr Betrieb die STS-Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählen Überprüfung des Einsatzgebietes, Sichtverhältnisse, Umgebungscharakteristika sowie der Einsatz von Sicherheitskräften oder Luftraumbeobachtern.
Sollte Ihr Vorhaben nicht in den Anwendungsbereich eines STS fallen, ist eine betriebliche Erlaubnis über das klassische Verfahren mit einem detaillierten Concept of Operations (ConOps) sowie einer passenden Risikobewertung (SORA oder PDRA) zu beantragen. Das kann komplexer und zeitintensiver sein.
Zudem sind nationale Besonderheiten oder Zusatzregelungen des LBA zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem LBA, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Drohnenklassifizierung (C5 oder C6) prüfen
- Bewerten, ob Betrieb den STS-Vorgaben entspricht
- Bei Abweichung SORA-/PDRA-Option prüfen
- Einhaltung betrieblicher Anforderungen planen
Checkliste für die Auswahl eines STS
Diese Checkliste unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob ein STS für Ihre Drohnenoperation geeignet ist:
1. Entspricht Ihre Operation dem Szenario von STS-01 (VLOS in bevölkerten Gebieten) oder STS-02 (BVLOS in wenig bevölkerten Gebieten)?
2. Verfügt Ihre Drohne über die erforderliche C-Klassifizierung (C5 für STS-01, C6 für STS-02)?
3. Können Sie alle betrieblichen Bedingungen und Einschränkungen des STS erfüllen?
4. Sind Sie in der Lage, eine Erklärung der STS-Konformität beim LBA einzureichen?
- 1. Betrieb passt zum STS-Szenario?
- 2. Drohne mit korrektem C-Label?
- 3. Erfüllung aller STS-Betriebsanforderungen?
- 4. Erklärung an LBA einreichen möglich?
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen STS-01 und STS-02?
STS-01 umfasst VLOS-Einsätze über einer kontrollierten Bodenfläche in bevölkerten Gebieten mit Drohnen der Klasse C5. STS-02 betrifft BVLOS-Einsätze mit Luftraumbeobachtern über kontrolliertem Gelände in wenig bevölkerten Regionen und setzt Drohnen der Klasse C6 voraus. Beide Szenarien standardisieren und vereinfachen das Genehmigungsverfahren.
Kann ich ein STS für Operationen außerhalb der definierten Szenarien nutzen?
Nein. Ein STS ist nur anwendbar, wenn die Drohnenoperation vollständig den Bedingungen des jeweiligen STS entspricht. Für andere oder komplexere Einsätze ist eine vollständige betriebliche Genehmigung durch ein SORA- oder PDRA-Verfahren erforderlich.
Ist für ein STS immer eine Drohne mit C-Klassifizierung erforderlich?
Ja, die Drohne muss das passende C-Label besitzen, das der jeweiligen STS-Kategorie entspricht. Dies gewährleistet die Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen des standardisierten Betriebs.
Wie beantrage ich eine STS-Erklärung beim LBA?
Sie müssen beim LBA eine schriftliche Erklärung einreichen, mit der Sie bestätigen, alle Anforderungen und Betriebsbedingungen des gewählten STS einzuhalten. Details zum Verfahren finden Sie auf der Website des LBA.
Unterstützt DroneManual die Erstellung einer STS-Erklärung?
Ja, DroneManual bietet praktische Hilfestellungen sowie Vorlagen, um das Betriebshandbuch und die STS-Konformitätserklärung vorzubereiten, damit Sie gut vorbereitet das Genehmigungsverfahren starten können.
