BVLOS für Drohnenbetreiber

Was ist BVLOS für Drohnenbetreiber?

Als Drohnenbetreiber in Deutschland ist es entscheidend, die verschiedenen operationellen Kategorien zu kennen, darunter BVLOS (Beyond Visual Line of Sight). BVLOS beschreibt Flüge, bei denen das unbemannte Luftfahrzeug (UAS) außerhalb der direkten Sichtweite des Fernpiloten betrieben wird, was besondere Anforderungen an Technik, Risikomanagement und Genehmigung stellt.

Was bedeutet BVLOS?

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) bezeichnet eine Betriebsart, bei der der Fernpilot das UAS außerhalb seiner direkten Sichtweite steuert. Um das UAS dennoch sicher zu führen, sind technische Hilfsmittel wie Videodatenübertragung, automatisierte Flugsysteme oder zusätzliche visuelle Beobachter notwendig.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) verlangt für BVLOS-Operationen eine umfassende Risikobewertung (z.B. eine SORA) sowie ein genehmigtes Betriebsverfahren, um die Sicherheit im geteilten Luftraum zu gewährleisten.

  • BVLOS erfordert technische Mittel zur Lage- und Flugüberwachung des UAS.
  • Eine detaillierte Risikobewertung (z.B. SORA) ist vorgeschrieben.
  • Spezifische Genehmigungen vom LBA sind Voraussetzung für den Betrieb.

Unterschiede zwischen VLOS, EVLOS und BVLOS

Die Abgrenzung der Sichtweiten-Kategorien ist zentral für die Betriebsführung und Zulassung von Drohnenflügen:

- VLOS (Visual Line of Sight): Der Fernpilot hält das UAS mit bloßem Auge direkt im Sichtfeld.

- EVLOS (Extended Visual Line of Sight): Der Pilot nutzt unterstützende Technik (z.B. Kameras in Sichtlinie), das UAS bleibt jedoch noch direkt sichtbar – diese Kategorie ist in Deutschland weniger gebräuchlich und unterliegt nationalen Regelungen zur Genehmigung.

- BVLOS: Das UAS fliegt vollständig außerhalb der Sichtweite des Piloten; dies erfordert spezielle Konzepte, technische Ausstattung und behördliche Genehmigung.

  • VLOS: Direkte Sicht ohne technische Hilfsmittel.
  • EVLOS: Sicht mit technischer Unterstützung jedoch innerhalb Sichtweite.
  • BVLOS: Betrieb außerhalb der direkten Sicht, genehmigungspflichtig.

BVLOS im Rahmen der EASA-Gesetzgebung

BVLOS-Betriebe fallen unter die Specific Kategorie gemäß der EU-Verordnung für unbemannte Luftfahrtsysteme. Die Betreiber müssen eine operationelle Risikobewertung, typischerweise mit der SORA-Methode, durchführen oder passende PDRA- oder STS-Dokumente anwenden, sofern verfügbar und anwendbar.

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig für die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen für BVLOS-Operationen. Die Betreiber müssen ein detailliertes Betriebshandbuch (ConOps und ERP) vorlegen, das alle sicherheitsrelevanten Abläufe und Maßnahmen beschreibt.

  • BVLOS erfordert eine genehmigte Risikobewertung (SORA) oder eine anerkannte PDRA/STS.
  • Das LBA ist national zuständige Behörde für Genehmigung und Überwachung.
  • Ein umfassendes Betriebshandbuch (ConOps/ERP) ist obligatorisch.

Praxisorientierte Hinweise für Drohnenbetreiber

Technische Hilfsmittel und organisatorische Vorkehrungen sind essenziell, um das UAS außerhalb der Sichtweite sicher zu betreiben. Dazu zählen zum Beispiel visuelle Beobachter, die mit dem Fernpiloten per Funk kommunizieren, sowie Videotelemetrie und Ausweichverfahren für Luftfahrzeuge.

Betriebsabläufe müssen sicherstellen, dass der Luftraum frei von Konflikten bleibt und Störungen oder unvorhergesehene Situationen zügig adressiert werden können. Häufige Fehler sind lückenhafte Kommunikation, unklare Verantwortlichkeiten und mangelnde Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen.

  • Kollaborieren Sie mit Drohnen-Beobachtern und stellen Sie klare Kommunikation sicher.
  • Dokumentieren Sie alle begrenzenden und risikomindernden Maßnahmen im Betriebshandbuch.
  • Informieren Sie sich kontinuierlich über nationale und EASA-Anforderungen.
  • Bereiten Sie eine vollständige Dokumentation inklusive ERP und GRC für Audits und Genehmigungen vor.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen VLOS, EVLOS und BVLOS?

VLOS bedeutet, dass der Pilot das UAS ohne technische Hilfsmittel direkt sehen kann. EVLOS erweitert dies durch technische Unterstützung, wobei das UAS jedoch noch im Sichtfeld bleibt. BVLOS beschreibt die Bedienung außerhalb der visuellen Sichtlinie des Piloten und erfordert spezielle Vorgehensweisen und Genehmigungen.

Benötige ich eine Genehmigung, um BVLOS-Flüge durchzuführen?

Ja, BVLOS-Flüge fallen unter die spezifische Kategorie, für die eine operationelle Risikobewertung (z. B. SORA) erforderlich ist. Die Genehmigung wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt, nachdem ein Sicherheitskonzept und Betriebshandbuch geprüft wurden.

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind für BVLOS typisch?

Zu den typischen Maßnahmen zählen die kontinuierliche Überwachung des Luftraums, der Einsatz visueller Beobachter und technischer Überwachungssysteme sowie klar definierte Abläufe zur Konfliktvermeidung und schnellen Reaktion auf technische Störungen.

Kann ich BVLOS-Flüge mit nur einer Kamera und einem Monitor durchführen?

Ja, solange der Pilot oder ein visueller Beobachter den Luftraum sicher überwachen kann und die Situationswahrnehmung gewährleistet ist. Die alleinige Nutzung einer Kamera erfordert eine genaue Prüfung, ob alle Zulassungskriterien erfüllt sind.

Wo finde ich weiterführende Informationen zum BVLOS-Betrieb in Deutschland?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bietet umfassende Informationen und offizielle Regelungen zum BVLOS-Betrieb auf seiner Webseite. Außerdem sind die EASA Easy Access Rules und die PDRA/STS-Dokumente nützliche Quellen für detaillierte Vorgaben.