LBA-Antrag
Was prüft LBA bei einem Drohnenantrag?
LBA bewertet einen Antrag im geltenden gesetzlichen Rahmen und der konkreten Operation. Es gibt keine öffentliche einfache 'Checkliste', die eine Genehmigung garantiert. Es sind jedoch wiederkehrende Qualitätsprinzipien erkennbar: Anwendbarkeit, Konsistenz, Nachweisbarkeit und Durchführbarkeit.
Passt die gewählte Route?
Die beschriebene Operation muss in STS oder PDRA passen oder über eine korrekte SORA bewertet worden sein. Umfang, UAS, Umgebung, Luftraum und operative Methode sind dabei maßgeblich.
Sind Dokumente konsistent?
ConOps, Antrag, Risikoanalyse, Operationshandbuch, ERP und Anlagen müssen dieselben Grenzen, Rollen, UAS und Risikominderungen nennen. Widersprüche erschweren die Klarheit darüber, welche Operation tatsächlich beantragt wird.
Sind Maßnahmen nachweisbar?
Ein Versprechen im Text ist kein vollständiger Beweis. Verbinden Sie Maßnahmen mit Verfahren, Training, technischer Dokumentation, Karten, Erklärungen, Tests und Registern. Geben Sie konkrete Absatz- und Anlagenverweise an.
Ist die Operation durchführbar?
Überprüfen Sie nationale Bedingungen, Luftraumzugang, Standortabsprachen, Besatzungsverfügbarkeit, Wartung und Verfahren für Abweichungen/Notfälle. LBA betont auch das Testen von Contingency- und Notfallverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Kann DroneManual vorhersagen, ob LBA genehmigt?
Nein. Die Software kann Vollständigkeit und Struktur unterstützen, aber LBA trifft die Entscheidung und der Betreiber bleibt verantwortlich für Inhalt und Nachweise.
Was mache ich bei einer Frage von LBA?
Notieren Sie die Frage, bestimmen Sie das zugrundeliegende Dokument, passen Sie dieses kontrolliert an, aktualisieren Sie Verweise und dokumentieren Sie Änderungen in einem Revisionslog.
